ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1)ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Jede Auftragsbestätigung impliziert die Annahme durch den Käufer ohne Vorbehalt der vorliegenden Verkaufsbedingungen. Keiner der Klauseln, die auf Bestellungen oder auf Korrespondenz gestellt wurden, die uns von unseren Käufern zugesandt wurde, kann daher verzichtet werden, sofern nicht ausdrücklich im Text unserer Angebote oder unserer Annahmen etwas anderes bestimmt ist.
2)ENGAGEMENT
Die Angebote unserer Vertriebsmitarbeiter oder Telefon sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Käufer gilt als mit dem Inhalt unserer Bestätigung einverstanden, wenn er innerhalb von acht Tagen mindestens vor der Lieferung uns nicht schriftlich über seine Bemerkungen informiert hat.
3)PREISE - RECHNUNG
Unsere Preise sind ohne Verpflichtung der Dauer gegeben und unsere Verkäufe werden immer während des Tages oder der Lieferung gemacht. Änderungen, entweder in Bezug auf die Zinssätze oder die Art der Steuern, auf die unsere Verkäufe unterliegen, spiegeln sich auf die von uns bereits gelieferten Preise an unsere Kunden sowie die der aktuellen Aufträge wider. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise auch bei Vertragsabschluss zu überarbeiten, wenn die Arbeits-, Roh- oder Transportbedingungen geändert werden. Sofern nicht anders vereinbart, ausgedrückt in schriftlich, unsere Preise sind immer für Waren verkauft und genehmigt Abfahrt von der Fabrik oder Abfahrt aus unseren Lagern.
Die Transportpreise sind zur Information gegeben und sind ohne Gewähr.
Sofern nicht anders angegeben, gelten unsere Preise für Komplettladungen, bei Lkw oder Boot oder nach der Obergrenze der Tonnagescheiben.
4)LIEFERZEIT
Lieferzeiten sind als Angabe angegeben. In keinem Fall darf sie die Kündigung der Bestellung übersteigen oder die Abrechnung von Sanktionen oder die Zahlung von Entschädigungen oder Schäden verursachen.
Das verfügbare Material wird immer "in der Zwischenzeit nicht verkauft".
Unser Lieferverpflichtung wird im Falle von:
•Nichteinhaltung der bei der Bestellung oder Nichtzahlung bei Fälligkeit der vorherigen Lieferungen vereinbarten Zahlungsbedingungen.
•fehlende Informationen für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung
•Auftreten von Ereignissen oder unvorhersehbaren Ereignissen zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung oder eines Umstandes außerhalb unserer Kontrolle
•höhere Gewalt, aber der Käufer wird über das Hindernis für die Ausführung der Bestellung informiert, sobald es uns bekannt ist.
•Verzögerung durch den Käufer. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, das Gerät sonst zu entsorgen
5)LIEFERUNG - TRANSPORT
Die Lieferung erfolgt in unseren Filialen. Sendungen, einschließlich derjenigen, die von der Portion profitieren, werden auf Gefahr des Empfängers durchgeführt
Folglich ist es für die letzteren, dem Beförderer das Recht zu geben, die Lieferung bei der Ankunft zu überprüfen und im Falle einer Beschädigung von Teilverlusten oder Verwechslungen von Päckchen die Vorbehalte unter den nach den handelsrechtlichen Vorschriften geforderten Bedingungen vorzunehmen.
In keinem Fall führen die Transportvorfälle zu einer Änderung der Zahlungsbedingungen oder zu einer Verringerung des Rechnungsbetrags
Kosten, die insbesondere aufgrund fehlender Lieferanweisungen oder Ablehnung der Lieferung entstehen, trägt der Käufer. Die Transportzeiten sind die des normalen Modus. Sendungen, die ausdrücklich auf Verlangen des Käufers getätigt werden, stellen keine Verpflichtung dar, von uns zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern. Verzögerungen bei der Beförderung oder Überschreitung der vom Käufer gesetzten Frist können nicht als Vorwand verwendet werden, um die Lieferung zu verweigern, um die Bestellung zu stornieren oder den vereinbarten Preis abzuziehen.
Wenn die Sendung auf unsere Kosten erfolgt, behalten wir uns die Wahl des Trägers sowie die Art des Routings vor. Wenn der Frachtführer vom Käufer benannt wird, werden die Versandkosten, sofern nicht anders vereinbart, vom Käufer getragen. Dies ist immer der Fall für Expressversand. Allerdings für Sendungen, die von der Frachtrate im normalen profitiert hätten,
nur der Unterschied zwischen den beiden Häfen wird abgezogen, wobei der Referenztarif derjenige ist, der uns von unserem üblichen Träger gewährt wird.
6)ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle unsere Rechnungen sind an SCHILTIGHEIM zu entrichten und die Vorschriften durch Überweisung, Verarbeitung, Schuldschein oder anderweitig stellen keine Abweichung von dieser Zuständigkeitsklausel dar.
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Lieferungen netto und ohne Abzug innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt abzurechnen.
Im Falle der Nichtzahlung am Tag festgesetzt und ohne vorherige Ankündigung werden die fälligen und gereiften Beträge in voller Höhe mit dem geltenden Satz getragen.
Bei verspäteter Zahlung gelten für die Erhebungskosten Strafen für die gesetzliche und pauschale Entschädigung von 40 €.
Die Kosten für die gerichtliche Verwertung gehen zu Lasten des Schuldners.
Wird auf der Deckung einer oder mehrerer Rechnungen eine Abrechnung mit mehreren Rechnungen vereinbart, so können sie in keinem Fall eine Neubildung der ursprünglichen Schuld darstellen, aber die Nichtzahlung einer bei der Fälligkeit erfolgten Wirkung führt automatisch zur Kündigung, sofortige Zahlung der fälligen Beträge.
Die als Einzahlung gezahlten Beträge stellen die Kosten dar, die für die Vorbereitung der bestellten Ausrüstung entstanden sind. Sie bleiben bei uns im Falle einer Stornierung der Bestellung. Der Verkauf des Vermögenswerts oder die Verpfändung seiner Ausrüstung durch den Käufer hat unverzüglich die Zahlung der Beträge zu verlangen, die unter den zuvor vereinbarten Bedingungen fällig sind.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz 80.335 vom 12.05.80 behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. Die Überlassung der Verantwortung erfolgt im Moment der Lieferung ab diesem Zeitpunkt, in dem der Käufer im Falle eines Verlustes oder einer Verschlechterung verantwortlich wird.
Wir behalten uns das Recht vor, eine gewisse Kontrolle über den Liefergegenstand auszuüben.
Im Falle der Nichtzahlung wird der Käufer die Ware unverzüglich dem Verkäufer zur Verfügung stellen und alle Kosten der Rücksendung tragen.
7)RÜCKGABE VON MATERIALIEN
Die Rückgabe von Ausrüstungen, die zu einem Vermögenswert führen, unterliegt ausschließlich unserer vorherigen schriftlichen Vereinbarung, die die Rücknahmebedingungen festlegt.
In allen Fällen muss das Gerät in der Originalverpackung auf dem neuen Zustand zurückgebracht werden. Soweit nichts anderes für die Deckung der Aufwendungen vorgesehen ist, wird von einem Pauschalbetrag von 10% des Übernahmewertes mit mindestens 10 € abgezogen. Der so ermittelte Betrag gilt als Ware, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8)GARANTIE - ANSPRÜCHE
Bei unsachgemäßer Lieferung oder Streitbeilegung ist eine Beschwerde innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an uns zu richten.
Im Falle eines verdeckten Mangels ist unsere Gewährleistung rein und einfach auf den Ersatz defekter Produkte unter Ausschluss jeglicher Entschädigung für tatsächliche Kosten wie Hinterlegung oder Ruhe von Teilen oder Schäden als Kapital Eigentum oder anderweitig beschränkt. In keinem Fall kann unsere Haftung über unsere eigenen Lieferanten hinausgehen.
Im Allgemeinen bleiben die "Back-and-End" -Versandkosten der Verantwortung des Käufers. der Austausch von Teilen oder Reparaturen, die sich aus dem normalen Verschleiß von Material, Beschädigungen oder Unfällen aufgrund von Fahrlässigkeit aufgrund mangelnder Beaufsichtigung oder Wartung ergeben, sowie Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung oder aus dem Gebrauch stammen fehlerhafte Installation. Die Garantie deckt also keine Schäden, die während des Transports entstehen. Es ist daher wichtig, den Zustand des Materials zu überprüfen, bevor er dem Anlieferungspersonal entlastet wird. Jede Änderung oder Reparatur der Geräte ohne unsere vorherige Vereinbarung durchgeführt wird sofort und vollständig beseitigen die Garantie.
Reparieren Sie die Änderung oder den Austausch von Teilen während der Garantiezeit kann nicht die Wirkung der Verlängerung haben.
Die Gewährleistungsfrist für neue Maschinen ist immer auf unseren Preisangeboten festgelegt und variiert je nach Art und Art der Maschine. In der Regel deckt es alle Herstellungsfehler ab. Es beschränkt sich auf den reinen und einfachen Ersatz in unseren Werkstätten von als defekt erkannten Teilen
Wir akzeptieren keine Gebühren außerhalb unserer Workshops ohne unsere Bestellung
9)BESCHWERDE UND STREITIGKEITEN
Um zugelassen zu werden, müssen die Ansprüche an die Ware spätestens 3 Tage nach dem Erhalt erfolgen. Diejenigen, die sich auf den Preis und die Bedingungen nicht mehr als 15 Tage nach Erhalt der Rechnung beziehen.
Nur das Handelsgericht von STRASBOURG ist für Streitigkeiten oder Streitigkeiten zuständig, die uns gegenüber den Käufern widersprechen können, ungeachtet einer gegenteiligen Klausel, die unter den Bedingungen des Kaufs des Kunden auftreten kann.
Im Übrigen haftet USURTEC nicht in irgendeiner Weise und unbeschadet gegenteiliger Art für indirekte, zufällige, Folgeschäden, entgangene Gewinne, Kapitalkosten und finanzielle, wirtschaftliche oder ähnliche Verluste, die dem Kunden entstehen und entstehen im Zusammenhang mit unserer Bestimmung.
10. März 2015